Es wird gewählt – und die Demokratie steht auf dem Spiel

Es stehen im September drei Wahlen auf Landesebene an und zumindest bei zweien davon steht mehr auf dem Spiel als die Frage, wie die nächste Landesregierung ausschauen soll. Es geht um die Zukunft der Demokratie.

Stopp! Was ist das – Demokratie?

„Die Demokratie ist die schlechteste Staatsform, ausgenommen all diese anderen, die man von Zeit zu Zeit ausprobiert hat.“ Meinte Winston Churchill mit britischem Humor. Dahinter steht: Demokratie ist wertvoll und bewahrenswert, weil alles andere (noch) schlechter ist.

Das Wesen der Demokratie ist es, dem Willen der Mehrheit Geltung zu verleihen und diesen Willen gleichzeitig an das Recht zu binden, vor allem an Grund- und Menschenrechte, und alles (Wille und Recht) auf die Achtung der Menschenwürde zu verpflichten. Demokratie ist also keine Mehrheitsdiktatur, nimmt nicht nur am Willen der Mehrheit Maß, sondern am Recht. Dazu gehören auch Minderheitenschutz und die Achtung abweichender Meinungen sowie der politischen Opposition.

Die Möglichkeit zum Meinungsstreit ist ein Kennzeichen der Demokratie, weil und soweit Freiheitsrechte in ihr fundamental sind. Demokratie ist die politische Ermöglichung der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit.

 

Wir wissen: Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit

– ein Großteil der Menschheit lebt auch heute noch unter Bedingungen, die nach unserem Verständnis nicht demokratisch sind. Und bei uns wackelt die Demokratie ebenfalls gewaltig.

Während in Berlin (20. September) die AfD mit unter 20 Prozent kaum eine Rolle spielt, kann sie in Sachsen-Anhalt (6. September) und Mecklenburg-Vorpommern (20. September) mit einem Zuspruch rechnen, der etwa doppelt so hoch ist wie in der Hauptstadt. Damit wird aller Voraussicht nach in beiden Bundesländern die AfD zur stärksten Partei und damit auch zur größten Fraktion in den Landtagen.

Unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen, ist eine Mandatsmehrheit für die AfD. Die kann sich bereits bei rund 40 Prozent der Wählerstimmen einstellen, wenn hinreichend viele Stimmen bei der Mandatsermittlung wegfallen, weil die gewählten Parteien an der Fünf-Prozent-Klausel scheitern.

Für Sachsen-Anhalt ist das durchaus denkbar, wenn am Ende nur CDU, AfD und Die Linke ins Parlament einziehen; die SPD liegt in Umfragen zwar bei über fünf Prozent, aber eben statistisch nicht so stabil, dass der Einzug in den Magdeburger Landtag sicher wäre. Ohnehin weiß man ja nie, was am Wahltag wirklich passiert.

 

Gehen wir mal davon aus, dass die AfD die nötigen Mandate für eine eigene absolute Mehrheit bekommt und dann alleine die Regierung stellen kann. Dann könnte sie ihr Regierungsprogramm ziemlich ungehindert umsetzen, ohne Reibungsverluste durch eine Koalition.

Schaut man nun auf dieses Regierungsprogramm, so fällt auf, dass es verfassungswidrige Züge trägt, etwa da, wo es um Asyl und Migration geht, um Menschenwürde und Gleichbehandlung, um Religions-, Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit, um das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip.

Es besteht also die Gefahr, dass eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt (auch) verfassungswidrige Politik machen wird, also nicht nur Politik, die einem nicht gefallen mag, sondern Politik, die gegen das Grundgesetz verstößt.

 

Die AFD verbieten?

Es geht bei der Einschätzung einer Partei als verfassungswidrig aber nicht nur darum, wofür die Partei eingedenk ihres Programms steht, sondern auch darum, was Menschen meinen, wofür sie denn stünde. Das wiederum spiegelt sich u.a. in den Äußerungen der Anhänger, auch auf Social Media.

In Art. 21 Abs 2 GG heißt es: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig“.

Also nicht nur die durch Programm oder Beschlüsse ausgewiesenen Ziele der Partei sind Gegenstand einer Untersuchung zu möglicher Verfassungswidrigkeit, sondern auch das „Verhalten ihrer Anhänger“.

Das muss sich eine Partei also zurechnen lassen.

Analog heißt es in Art. 21 Abs 3 GG: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

Wieder beides: Ziele der Partei oder „Verhalten ihrer Anhänger“.

Wohlgemerkt: Anhänger, nicht nur Wähler und schon gar nicht nur Mitglieder. Bei Mitgliedern kann man davon ausgehen, dass es auch Anhänger sind. Aber auch Menschen, die – z.B. als Ausländer – gar nicht wahlberechtigt sind oder kein Mitglied sein können, weil sie qua Richterspruch von der aktiven oder passiven Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen wurden (§ 10 Abs. 1 Satz 4 PartG), können Anhänger sein. Auch deren thematisch einschlägige Aussagen muss sich eine Partei grundsätzlich zurechnen lassen.

 

Die Frage ist nur:

Wie ist „Anhänger der Partei X“ genau definiert?

Wodurch zeichnet sich ein „Anhänger der Partei X“ aus?

Und wie kann man die echten Anhänger von denen unterscheiden, die nur so tun und „false flag“-Provokationen starten, um Partei X in Misskredit zu bringen?

Das ist ja durchaus denkbar. Hier dürfte vor allem die Quantität entscheiden – nicht Einzelstimmen, sondern ein Stimmungsbild sind ausschlaggebend für die Position der Anhängerschaft.

Das ist im Einzelnen alles ziemlich kompliziert.

Was allerdings ganz einfach ist: Das Argument „Aber im Programm steht davon nichts!“ verfängt in einem Verbotsverfahren gegen eine Partei wegen Verfassungswidrigkeit nicht, weil und soweit das Stimmungsbild in der Anhängerschaft den eigentlichen Willen der Partei offenlegt.

Der Gedanke der Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der Formulierung von Artikel 21: Auch, wenn eine Partei offiziell zurückhaltend auftritt, kann sie üble Absichten haben.

Und auch, wenn die Partei, ihre Gremien und ihre Mitglieder dazu schweigen, werden ihre Anhänger, die die Partei nicht alle kontrollieren kann, diese Absichten im öffentlichen Raum affirmativ oder fordernd ansprechen und so die wahre Haltung der Partei zeigen.

Kurz: Die Anhänger verraten ihre Partei.

Genial einfach ist der Nachweis nicht, doch die Idee dahinter ist einfach genial.

 

Aber zunächst gilt: Die AfD ist nicht verboten, darf also antreten und kann somit auch gewählt werden. Die Konsequenzen einer möglichen AfD-Mehrheit – wie gesagt: unwahrscheinlich, am ehesten noch in Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern sind CDU und SPD im Zweifel zusammen stark genug – wären kaum abzusehen.

Und auch, wenn es nicht ganz schlimm käme (Landesregierungen können nicht alles ändern, es gibt auch noch Gerichte), wäre der Schaden schon am Wahlabend immens, gerade auch im Blick auf Deutschlands Stellung in Europa und in der Welt.

Also: Wenn Sie wahlberechtigt in einem der drei Bundesländer sind, dann bedenken Sie ihre Wahlentscheidung am 6. bzw. 20 September sehr gut.

Gehen Sie auf jeden Fall hin.

So oft dürfen wir nicht wählen, nur alle paar Jahre, und wir sollten bei diesen Gelegenheiten stets dafür sorgen, dass es nicht das letzte Mal gewesen ist!


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Dr. phil. Josef Bordat

Gastautor Dr. phil., Josef Bordat ist studierter Philosoph, Soziologe & Dipl.-Ing. Er arbeitet als Journalist & Autor und setzt sich dezidiert mit religiös-philosophischen Themen auseinander. Auf seinem Blog und in seinen Texten gibt er Einblicke in eigene Depressionserfahrungen und deutet sie aus christlicher Perspektive.

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