Globalisierung 2: Von der Internationalisierung zur Globalisierung

Bei der Frage, ab wann man zu Recht von Globalisierung sprechen kann, gehen die Meinungen auseinander. Fest steht allenfalls, dass es sich um einen Prozess handelt, von dem man annehmen kann, dass er noch nicht abgeschlossen ist. (1)

Hirst, Thompson und Bromley nennen die vollständig globalisierte Welt einen idealisierten Zustand, den sie bei ihrer Analyse als theoretische Referenz nehmen (2) während Beck für diesen gedachten Zustand des abgeschlossenen Globalisierungsprozesses den Begriff „Globalität“ verwendet. (3)

Wann dieser Prozess begann, ist jedoch umstritten. Es wäre auch nicht sinnvoll, nach einem konkreten Datum zu suchen, denn nur selten lassen sich epochale Veränderungen mit Jahreszahlen belegen.

Ob die Ansicht vertreten wird, die Globalisierung sei

  • „das Ergebnis des Zusammenwirkens und der gegenseitigen Verstärkung längerfristiger Prozesse […] der Neuzeit“ (4)

  • und als Phänomen eines „modernen Weltsystems“ (5)

  • globalhistorisch beschreibbar als „,Inkorporation’ [..] externer Gebiete an den Rändern einer fortwährend expandierenden kapitalistischen Weltökonomie“ (6), deren Beginn am Anfang des 16. Jahrhunderts liegt

  • oder ob konkret äußere Gegebenheiten wie die Entdeckung Amerikas (1492),

  • die Schaffung neuer Verkehrsverbindungen durch die Eröffnung des Suezkanals und die Fertigstellung einer Ost-West-Bahnverbindung in den USA (1869) (7),

  • der neuerliche Schub europäischer Kolonialaktivitäten (um 1880) (8),

  • der erste Auftritt der USA auf der weltpolitischen Bühne (1917, mit dem Eintritt in den Ersten Weltkrieg), die Konferenz von Bretton Woods (1943), die Mondlandung (1969) (9)

  • oder die Überwindung der bipolaren Welt (1989/91) (10)

angeführt werden, hängt nicht nur davon ab, welcher Disziplin der Autor des historischen Einordnungsversuchs angehört, sondern auch davon, ob scharf genug zwischen Internationalisierung und Globalisierung unterschieden wird.

 

Bei Ulrich Beck bilden sich die Globalisierungsphänomene schrittweise aus dem Zustand der Internationalisierung heraus.

Er postuliert einen siebenstufigen Globalisierungsprozess, bei dem aus

  1. der „transnationalen Entzugsmacht“ der Konzerne (1)

  2. das „Souveränitäts-Dilemma“ (2)

  3. des Territorialstaats folgt,

  4. das sich zum „Demokratie-Dilemma“ (3) verschärft,

  5. in dem dann „Regieren ohne Regierung“ (4) möglich wird,

  6. verbunden mit einer „kosmopolitischen Ethik“ (5), die jedoch nicht den erstrebten Universalismus erreicht, sondern als „Universalismus der Differenz“ oder „Einheit in der Vielfalt“ in Erscheinung tritt

  7. und so schließlich die „Dialektik kultureller Globalisierung“ (6) offenbart.

Als Lösung schließlich stellt sich Beck ein „Weltbürger-Manifest“ (7) vor: „Weltbürger aller Länder vereinigt euch!“ (11).

 

Internationalisierung ist dagegen ein altes Phänomen.

Von Internationalisierung kann man sprechen, seit es Staaten gibt, die miteinander in (Rechts-)Beziehungen stehen, also seit „Mitte des 3. Jahrtausends v. Chr.“ (12).

Die Globalisierung hat sich durch eine neue Dimension der Internationalisierung aus dieser entwickelt, wobei sich das „Neue“ sowohl quantitativ (ein „Mehr“ an Beziehung) als auch qualitativ (eine andere Art von Beziehung) beschreiben lässt.

Zur Globalisierung wird Internationalisierung also ab einer bestimmten Reichweite und Intensität der Beziehungen, also dann, wenn es „kaum noch nationale Sachbereiche [gibt], welche nicht in irgendeiner Weise eine Internationalisierung erfahren hätten“ (13).

Eine „internationalisierte“ Welt bleibt eine Welt einzelner Nationalstaaten, die miteinander in Kooperationsbeziehungen stehen, jedoch weiterhin die maßgeblichen politischen und wirtschaftlichen Akteure bleiben.

Dem liegt das Souveränitätsmodell internationaler Beziehungen und des Völkerrechts zugrunde, das den Staat als einziges Völkerrechtssubjekt begreift.

Eine „globalisierte“ Welt hingegen ist eine Welt, in der die Kooperationsbeziehungen eine neue Qualität erreicht haben, vor deren Hintergrund nationalstaatliche Politik unzureichend erscheint und in der ein neues System entsteht, das nur durch global governance kontrollierbar ist.

Dem liegt das Humanitätsmodell internationaler Beziehungen und des Völkerrechts zugrunde, das den einzelnen Menschen als Mitglied der einen Menschheit zum Völkerrechtssubjekt macht.

 

Die völkerrechtlichen Konsequenzen dieses Paradigmenwechsels sind immens und können hier für den Problembereich der „humanitären Interventionen“ nur kurz angedeutet werden. (14)

Betrachtet man das Individuum – „entgegen früherer Auffassung“15 – als Völkerrechtssubjekt, dann kann ihm Beistand in Notwehrlagen gemäß Art. 51 der UN-Charta, der das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ gegen Art. 2, 4 (Gewaltverbot) schützt, nicht verwehrt werden, wenn es sie verlangt, was Interventionen im Fall von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des geltenden Völkerrechts möglich macht;

auch Art. 2, 7 (Nichteinmischung) böte dem Menschenrechtsverletzer keinen Schutz mehr, da die Intervention unter die Ausnahme-Klausel des Art. 2, 7 fiel („die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt“).

Fraglich ist, ob diese Vorstellung nicht zu weit geht, denn dann könnten etwa reiche Privatpersonen mit Staaten völkerrechtliche Verträge abschließen (von Völkerrechtssubjekt zu Völkerrechtssubjekt), um sich so die Hilfe der Armee des Landes zu sichern, die sie im Falle einer Entführung o. ä. befreien müsste.

Die mittelalterliche Personalsouveränität wäre damit wieder eingesetzt. Es zeigt sich, dass die unmittelbare Völkerrechtssubjektivität (und nur um die geht es hier) problematische Konsequenzen hat. Das nur am Rande.


1 Vgl. Dörrenbächer, Christoph, Vom Hoflieferanten zum Global Player. Unternehmensstrategien und nationa-le Politik in der Welttelekommunikationsindustrie, Berlin 1999, S. 22.

2 Vgl. Hirst, Paul, Thompson, Grahame, Bromley, Simon, Globalization in Question. The International Economy and the Possibilities of Governance, Cambridge 1996, S. 10.

3 Beck, Ulrich, Was ist Globalisierung? Irrtümer des Globalismus, Antworten auf Globalisierung, Frankfurt a. M. 1997, S. 29.

4 Osterhammel, Petersson, Geschichte der Globalisierung, S. 16.

5 Osterhammel, Petersson, Geschichte der Globalisierung, S. 19. Der Begriff „modernes Weltsystem“ verweist auf die Theorie des US-amerikanischen Soziologen Immanuel Wallerstein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, ausgehend vom 16. Jahrhundert in einer „Weltsystemanalyse“ eine historische Erklärung der neuzeitlichen Globalisierungsentwicklung zu leisten (vgl. Wallerstein, Immanuel, The Modern World-System, New York 1974).

6 Osterhammel, Petersson, Geschichte der Globalisierung, S. 20.

7 Köpf, Stichwort Globalisierung, S. 10.

8 Bairoch verweist darauf, dass der Exportanteil vom gesamten Bruttoinlandsprodukt der USA um 1890 so hoch war wie erst wieder in den 1990er Jahren, nämlich 6,7 Prozent (1890) bzw. 7,5 Prozent (1992), während er in der Zwischenzeit bei etwa 3 bis 5 Prozent lag (vgl. Bairoch, Paul, Globalization Myths and Reality: One Century of External Trade and Foreign Investment, in: Boyer, Robert, Drache, Daniel (Hg.), States Against Markets. The Limits of Globalization, London 1996, S. 173-192, hier: S. 179).

9 Ralf Dahrendorf schrieb damals in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“, dass mit Neil Armstrongs Schritt auf den Mond am 20. Juli 1969 die Einheit der Welt aus der neu gewonnenen kosmischen Perspektive erstmals als universelles Prinzip unmittelbar erfahrbar wurde und diese Erfahrung ein Bewusstsein prägte, das die Globalisierung hervorrief (vgl. Köpf, Stichwort Globalisierung, S. 11). Dies wird gestützt von der planetaristischen Auffassung der Globalisierung, wie sie sich bei Zarifian zeigt, der auf die Einheit der Welt und damit den Gedanken des έν και παν („ein und alles“) in der griechischen Philosophie (Heraklit: „Aus allem eins und aus Einem alles“, Fragment 12 B) verweist: „Die Globalisierung entspricht jenem Satellitenblick auf den Globus, den die Bosse der Großunternehmen begründet haben. Von oben gesehen, erscheint die Erde als eine: Nationen, Staaten, Grenzen, Regelungen, Volkscharakter, Rassen, politische Regimes, alles verfließt ineinander, ohne doch zu verschwinden. Der große Traum vom All-Einen, der die platonische Philosophie umgetrieben hat, ist endlich verwirklicht. Das All-Eine ist das Hoheitsgebiet des zeitgenössischen Kapitalismus“ (Zarifian, Philippe, L’Émergence d’un Peuple-Monde, Paris 1999, S. 3).

10 Vgl. Beck, Was ist Globalisierung?, S. 44.

11 Beck, Was ist Globalisierung?, S. 18-19.

12 Ziegler, Karl-Heinz, Völkerrechtsgeschichte, München 1994, S. 15.

13 Saxer, Urs W., Die Zukunft des Nationalstaates, Basel 1994, S. 19-20.

14 Vgl. dazu meine Aufsätze Interventionspflicht und Strafrecht in Zeiten globaler Gewalt. Zwei Aspekte einer Reform der Vereinten Nationen, in: Societas Ethica (Hg.), Jahresbericht zur 43. Jahrestagung in Oxford, Erlangen 2007, S. 411-418 und Globalisation and War. The Historical and Current Controversy on Humanitarian Interventions, in: International Journal of Social Inquiry, Jg. 2 (2009), Nr. 1, S. 59-72.

15 Doehring, Karl, Völkerrecht, Heidelberg 2004, S. 448.

Dr. phil. Bordat

Gastautor Dr. phil., Josef Bordat ist studierter Philosoph, Soziologe & Dipl.-Ing. Er arbeitet als Journalist & Autor und setzt sich dezidiert mit religiös-philosophischen Themen auseinander. Auf seinem Blog und in seinen Texten gibt er Einblicke in eigene Depressionserfahrungen und deutet sie aus christlicher Perspektive.

Weiter
Weiter

Über die Willenskraft – ein Essay