Deutsch-Sein – Gedanken zur Frage, was „Volk“ heute bedeutet

Wenn man darüber nachzudenken beginnt, was es eigentlich heißt, „deutsch“ zu sein – wenn es einem denn überhaupt etwas bedeutet –, und wenn man dabei mal Oberflächlichkeiten wie Bier, Bratwurst, Goethe und „Tatort“ weglässt, dann bleibt oft ein großes Fragezeichen bestehen.

Die Definition des „Deutsch-Seins“ ist gar nicht so einfach

  • Gehört „Deutsch-Sein“ zum Wesen meiner Person?

  • Ist es etwas Ontologisches, also ein Ausdruck meines Seins?

  • Oder einfach ein So-Sein, eine Eigenschaft?

  • Und ist es dann ein unveränderliches Konstitutionsmerkmal wie etwa die Blutgruppe oder ist es ein Distributionsmerkmal, das sich auch ändern kann?

Das hat eine individuelle (Gefühls-)Ebene (da geht es um Volk und Nation) und eine kollektive (Rechts-)Ebene (da geht es um Zugehörigkeit und Staatsbürgerschaft).

Beides sollte man nicht durcheinanderbringen. Zu jemandem zu sagen, sie oder er könne keine Deutsche oder kein Deutscher sein, verlangt eine Erläuterung, welche Ebene damit angesprochen sein soll.

Eigentlich ist es aber auch klar: Die rechtliche kann es nicht sein, weil „Deutsch-Sein“ ja gerade über den Besitz der Staatsangehörigkeit bestimmt wird (Art. 116 GG) und die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit nach geltendem Recht auch Menschen gewährt wird, die vormals „Ausländer“ waren.

Also wird bei einer solchen Meinung, Ausländer könnten keine „richtigen“ Deutschen werden, weil sie keine Deutschen sind, „Deutsch-Sein“ als Kategorie des Gefühlsempfindens in Anschlag gebracht. Mehr noch: Es muss zunächst eine wichtige Kategorie des Gefühlsempfindens sein, sonst würde man „Deutsch-Sein“ nicht (ständig) thematisieren, so als gäbe es nichts Anderes, zumindest aber nichts Wichtigeres in und auf dieser Welt.

 

Die vier Mütter und 61 Väter des Grundgesetzes schrieben

in den Art. 116 GG nicht „Deutscher ist...“, sondern wesentlich bescheidener: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist...“. Solange dieses Grundgesetz gilt, läuft es freilich de facto auf das gleiche hinaus, nur depotenziert Art. 116 GG in seinem konventionalistischen Charakter die hehre Ontologie der Nationalität.

Die 30 Jahre zuvor verabschiedete Weimarer Reichsverfassung sprach noch vom „deutschen Volk, einig in seinen Stämmen“. Deutschland hatte damals einen ethnisch definierten Volksbegriff. Die Vorstellung eines „deutschen Volkes“, das aus „deutschen Stämmen“ besteht, ist eine Idee des 19. Jahrhunderts. Im 20. Jahrhundert trieb sie extrem krude Blüten. Im 21. Jahrhundert hat sie nichts mehr verloren.

Das Abstammungskriterium des ius sanguinis führt – wenn man es denn ernst nimmt – in einen unendlichen Regress, denn wenn derjenige Deutscher ist, der deutsche Eltern hat, dann ja nur deshalb, weil seine Eltern deutsch sind, was bedeutet, dass die Eltern der Eltern wiederum deutsche Eltern gehabt haben müssen usw. Entweder waren also Adam und Eva Deutsche (für die Kreationisten) oder „Lucy“ und ihr Mann (für die Evolutionisten).

Wer ein statisches Konzept von Zugehörigkeit vertritt (und wer sagt, jemand kann im Hinblick auf das „Deutsch-Sein“ nicht werden, was er nicht schon ist, gehört sicher dazu), muss eine Lösung finden.

In der Tat behalf man sich hierzulande mit einem Stichtag: Eine nach dem 1. Januar 1975 geborene Person erhält die deutsche Staatsangehörigkeit qua Abstammung, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Eine Pragmatik, die mit der feierlichen Bedeutungsschwere eines ethnisch-biologistischen „Deutsch-Seins“ bricht. Und das Ende eines abstammungszentrierten Staatsangehörigkeitsrechts einleitete. Heute wird die deutsche Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen erworben durch Geburt oder durch Einbürgerung. Beides führt gleichermaßen dazu, dass jemand „deutsch“ ist.

Das dynamische Konzept von Zugehörigkeit im Gemeinschaftskriterium des ius soli, das fast überall auf der Welt in Abstufungen gilt, sieht das verbindende Element eines Volk weniger in den Genen, sondern vielmehr in der Lebenswirklichkeit. Wer sich gemeinsam an einem Zusammenleben auf einem bestimmten Territorium interessiert zeigt (schon dadurch, dass er dort dauerhaft lebt) soll zum Volk gehören, wenn er bestimmte Mindestanforderungen an Sprach- und Kulturkenntnis erfüllt und sich mit den grundlegenden Bedingungen des Zusammenlebens, die auf dem bestimmten Territorium herrschen, einverstanden erklärt.

Volk als Kategorie ethnisch-biologistischen Denkens wird von einem sozialen Volkskonzept abgelöst. Nicht die historische Verwandtschaft, sondern die gegenwärtigen und künftigen Aufgaben, die sich uns stellen, halten uns zusammen.

Diese Perspektive ist schon deswegen sinnvoll, weil es andere Bindungskräfte zwischen Menschen gibt, die weit stärker prägen als die Nationalität. Ich denke an die Religion, die Weltanschauung oder die Zugehörigkeit zu einem Kulturkreis oder einer Kommunikationsgemeinschaft. Diese bilden sich heute kaum noch über feste ethnische Konstitutionen, sondern über frei gewählte Lebensformen. Und das ist gut so.

Dr. phil. Josef Bordat

Gastautor Dr. phil., Josef Bordat ist studierter Philosoph, Soziologe & Dipl.-Ing. Er arbeitet als Journalist & Autor und setzt sich dezidiert mit religiös-philosophischen Themen auseinander. Auf seinem Blog und in seinen Texten gibt er Einblicke in eigene Depressionserfahrungen und deutet sie aus christlicher Perspektive.

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