Kirche(n) in der DDR. Über den ökumenischen Einsatz für Gerechtigkeit als Beitrag zur Deutschen Einheit
„Im Frühjahr 1990 tauchte bei einer Demonstration ein Plakat auf mit dem Spruch: 'Danke dir, Kirche!' Daraus sprach Anerkennung für ihre bedeutende Rolle in der Friedlichen Revolution“1. Carsten Dippel brachte in einem Beitrag für den Deutschlandfunk anlässlich des 30. Jahrestags des Mauerfalls zum Ausdruck, was längst zu einem Narrativ der „Wende“ in der DDR geworden ist: Die Kirche hatte einen wichtigen Anteil daran. Zum 35. Jahrestag der Wiedervereinigung sei daran erinnert.
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Entsprechend dieser herausragenden Rolle gibt es eine fast unüberschaubare Literatur zum Thema, die teilweise soweit geht, die Frage aufzuwerfen, ob nicht die Umwälzung in der DDR gänzlich dem Wirken der Kirche und in ihr aktiver Kreise zugeschrieben werden kann – so der von Trutz Rendtorff herausgegebene Sammelband „Protestantische Revolution?“1. Das Interesse am Thema nimmt in der Geschichtswissenschaft dennoch ab; die Forschungsliteratur stammt vor allem aus der unmittelbaren „Nachwendezeit“.2
In einer Zeit, in der die großen christlichen Kirche an gesellschaftlicher Relevanz verlieren (das Deutschlandfunk-Zitat geht noch weiter: „aber auch eine Art Verabschiedung“), ist es angezeigt, sich einmal mehr der erneuernden Kraft kirchlichen Wirkens in der jüngsten deutschen Geschichte zu vergewissern, um daraus Impulse für die Zukunft abzuleiten, in der Kernthemen kirchlicher Wesensvollzüge (Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung) von größter Bedeutung für den Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft sein werden.
Das Verhältnis von Kirche und Staat in der DDR
Das Verhältnis der christlichen Kirchen in der DDR zur sozialistischen Staatsführung (und umgekehrt) war schwierig und von gezielter Unterdrückung durch den SED-Staat verbunden, der zum einen versuchte, die Relevanz der Religion durch eine quasireligiöse Aufwertung säkularer Prozesse abzuschwächen, etwa in Gestalt der 1954 eingeführten „Jugendweihe“, die Firmung (katholisch) bzw. Konfirmation (evangelisch) ablösen sollte und als „entscheidende Waffe bei der Entkirchlichung der DDR-Bevölkerung“3 gilt, zum anderen, weiter bestehende kirchliche Strukturen durch die Stasi zu unterwandern und zu „zersetzen“ – „Kleriker und Kirchgänger wurden zum bevorzugten Opfer des MfS“4. Einerseits gab es in der DDR nach der Verfassung von 1968 Religionsfreiheit (Art. 39 Abs. 1), andererseits konnte diese – kollektiv ausgeübt – auf allen normativen Ebenen eingeschränkt werden (Art. 39 Abs. 2).5
Eine Bewertung der kirchlichen Arbeit unter diesen Umständen muss zunächst eine konfesionelle Differenzierung vornehmen. Während sich die Katholische Kirche als im „fremden Haus“ befindlich sah,6 verstand es die Evangelische Kirche, das Potenzial der historischen Funktion als Volkskirche in Preußen in die DDR zu übersetzen und pflegte einen pragmatischen Umgang mit dem SED-Staat, um das Minimum an Freiräumen bestmöglich zu sichern. Bischof Albrecht Schönherr sprach auf der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR 1971 sogar davon, seine Kirche wolle „nicht neben, nicht gegen, sondern im Sozialismus sein“7, ein aus heutiger Sicht problematischer Pragmatismus8 – zumal sich die SED die Deutungshoheit über das Konzept des Sozialismus vorbehielt und christliche Annäherungs- bzw. Vereinnahmungsversuche unterband.9 So wurde die Formel Ende der 1980er Jahre innerkirchlich verworfen und Landesbischof Werner Leich schlug im März 1989 vor, von „Kirche in der DDR“ statt von „Kirche im Sozialismus“ zu sprechen, „um dem Missverständnis einer sich mit dem Sozialismus als Programm und politischem Resultat identifizierenden Kirche zu entgehen“10.
Die Ökumenische Versammlung (1988-1989)
Von „Kirche im Sozialismus“ ist denn auch in den Texten der Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (1988-1989) keine Rede mehr, wobei jedoch die Stellung von Christen zum Sozialismus zu den offenen und umstrittenen Fragen gerechnet wird:
„Wie stehen wir zum geschichtlichen Weg unseres Landes? Womit können wir uns identifizieren?“11. Die Abkehr von der „Chiffre der Anpassung“12 ermöglichte eine kritische Distanz, die im Vorfeld der Friedlichen Revolution unterschiedliche oppositionellen Gruppen jene Schutz- und Freiräume gewährte, die für die Entwicklung gesellschaftlicher Gegenpositionen wichtig, wenn nicht sogar entscheidend waren, also „für zivilgesellschaftliches Engagement, für gewaltlosen Protest und Konfliktbewältigung sowie für die Übernahme von Verantwortung für die Allgemeinheit“13.
Zu den besonderen Freiräumen gehörten etwa das „Kommunikationsnetz“, das die Diskussionskultur beförderte und dafür sorgte, das oppositionelle Gruppen die Kirchen als „Zufluchtsräume für Verfolgte“ wahrnahmen und die Kirchen ihrerseits als „Ausgangspunkte von Demonstrationen“ dienten.14 Grundsätzlich hatten somit die Alternativen zum Sozialismus in der DDR ihre Wurzeln „zumeist im Umfeld der Kirchen“15.
Trotz der konfessionellen Unterschiede wurde dabei ein epochaler Schritt ökumenisch gegangen, in Gestalt eben dieser Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.
Das in den 1980er Jahren verstärkt vorhandene Bewusstsein einer Differenz zum Staat bei gleichzeitig ungebrochenem Anspruch, „Volkskirche“ zu sein, also offen zu sein für alle Menschen, und als eine solch intergrative Kraft auch soziale Fragen von allgemeiner Relevanz zu addressieren, zudem über politisch unverdächtiges Personal zu verfügen, das dennoch nicht neutral war, sondern aus einem religiösen Selbstverständnis heraus Partei ergriff, also gewissermaßen „von unten“ und „von außen“ wirkte – all das waren die Voraussetzungen für die Oppositionsarbeit der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, denen die globale ökumenische Bewegung zusätzlichen Rückenwind verlieh. Zur konkreten Vorgeschichte und der Vorbereitung der Ökumenischen Versammlung nun einige wenige Anmerkungen.16
Vorgeschichte und Vorbereitung
Die Vorgeschichte der Ökumenischen Versammlung begann im Oktober 1982, bei der Vorbereitungssitzung der DDR-Delegierten für die VI. Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen, die 1983 im kanadischen Vancouver stattfand. Auf diesem Vorbereitungstreffen hielt Heino Falcke, damals Direktor des Predigerseminars Gnadau, später Propst in Erfurt, eine programmatische Rede, in der er „die Bedrohungen des Friedens und der Umwelt als Bedrohungen des Lebens selbst“17 bezeichnete. In Vancouver brachte die DDR-Delegation unter der Leitung Falckes einen Antrag für die Vorbereitung eines Friedenskonzils ein. Zudem kam es Falcke und Ulrich Duchrow, Direktor der Studienabteilung des Lutherischen Weltbundes, zu, „die Eröffnungspräsentationen in den beiden Fachgruppen der Vollversammlung zu machen, die sich mit Frieden und Gerechtigkeit beschäftigten“18 – ein „Glücksfall“19. So gab die Weltkirchenratsversammlung „die entscheidende Anregung“20 für die Ökumenische Versammlung in der DDR. In Vancouver erfolgte zudem die „Weichenstellung“21 für die Themensetzung: Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung.
Dennoch war zunächst nur an Anschlussversammlungen auf internationaler Ebene gedacht. Die Idee, in der DDR etwas Eigenes zu organisieren, wurde 1986 vom Stadtökumenekreis Dresden vorgebracht, anlässlich der Veranstaltung am 13. Februar zum Gedenken an die Bombadierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg. Auf der Synode des Evangelischen Kirchenbundes in Görlitz im September 1987 wurde diese Idee aufgegriffen, indem die Methodik des konziliaren Prozesses thematisiert wurde, mit dem Ziel, eine Versammlung zu organisieren. Bereits wenige Tage darauf, am 8. Oktober 1987, wurden die teilnehmenden Kirchen und Gemeinschaften über die Grundsätze und Regeln der geplanten Versammlung informiert. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR wandte sich mit dem Aufruf „Eine Hoffnung lernt gehen“ an die Gemeinden und bat um Eingaben mit konkreten inhaltlichen Anliegen. Die Kirchenbasis beteiligte sich rege: Etwa 10.000 Vorschläge gehen ein,22 oft kurz und knapp auf Postkarten, was die Historikerin und Theologin Katharina Kunter veranlasste, den Prozess der Eingaben im Vorfeld der Versammlung wie folgt prägnant zusammenzufassen: „In gewisser Weise stellten sie [die Eingaben, J.B.] die Systemfrage auf Postkartengröße“23.
Stephen Brown sieht die Eingaben als „Ausdruck von Entfremdung“24 der Menschen in der DDR im Verhältnis zu ihrem Staat. Die rege Beteiligung mag ihre Ursache insoweit auch darin haben, dass Gorbatschows „Glastnost“ und „Perestroika“ sowie – ganz aktuell – der Besuch Erich Honeckers in der Bundesrepublik im September 1987 die Hoffnung nährten, es könnte „auch innerhalb der DDR Veränderungen geben“25.
Verhandlungsrunden – Umfeld und Methodik
Die Ökumenische Versammlung – ein „noch nie da gewesenes Ereignis in der 40-jährigen Geschichte“26 der DDR – trat mit 146 Delegierten aus 19 Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vom 12. bis 15. Februar 1988 in Dresden zur 1. Vollversammlung zusammen. Es folgten die 2. Vollversammlung vom 8. bis 11. Oktober 1988 in Magdeburg und die 3. Vollversammlung vom 26. bis 30. April 1989 wiederum in Dresden.
Das erste Treffen fand unter dem Eindruck der Festnahmen im Zusammenhang mit der Demonstration am Rande der offiziellen Gedenkveranstaltung für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht statt. Die Demonstrantinnen und Demonstranten hatten sich Luxemburgs Losung „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“ zu eigen gemacht. Diesem brisanten Kontext mit seiner Botschaft, den Anderen ins Zentrum des Freiheits- und auch des Gerechtigkeitsdiskurses zu stellen, wurde methodisch dadurch Rechnung getragen, dass ein „induktiver“ Ansatz verfolgt wurde, den der (westdeutsche) Theologe Konrad Raiser wie folgt beschreibt: „Am Anfang des Weges von Dresden über Magdeburg nach Dresden stand nicht ein fester Themenraster, sondern das Hören auf Zeugnisse der Betroffenheit und die gemeinsame Erarbeitung von Problemfeldern, die der genaueren Aufmerksamkeit bedurften“27.
Dieser Kultur des Zuhörens und der Auffassung, es handle sich bei der Ökumenischen Versammlung um einen kontinuierlichen konziliaren Prozess, korrespondierte die intensive Arbeit an den Textentwürfen in den Gemeinden und auf vier Kirchentagen zwischen der 1. und 2. Vollversammlung und der Umstand, dass diese Textentwürfe von der 2. Vollversammlung umfassend überarbeitet wurden sowie die Tatsache, dass auf der 3. Vollversammlung zahlreiche Änderungen an den Texten erfolgten, wiederum nach intensiver Beratung der Textentwürfe an der Basis in den Monaten zwischen der 2. und 3. Vollversammlung. Insgesamt ein zähes Ringen um die letztlich von der 3. Vollversammlung verabschiedeten zwölf Ergebnistexte; besonders kontrovers wurde das Thema Gerechtigkeit diskutiert -- Thema des dritten Ergebnistextes „Mehr Gerechtigkeit in der DDR – unsere Aufgabe, unsere Erwartung“, der im folgenden näher betrachtet wird und zugleich eine „alles umfassende Kategorie“28.
Ergebnisse
Im Ergebnis standen am 30. April 1989 zwölf Texte, die ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Situation in der DDR am Vorabend der Friedlichen Revolution geben und zum Teil schon auf zentrale Themen der „Wendezeit“ verweisen. Im einzelnen sind dies:
1. Umkehr zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung / Theologische Grundlegung,
2. Leben in Solidarität – eine Antwort auf weltweite Strukturen der Ungerechtigkeit und Leben in Solidarität mit Ausländern,
3. Mehr Gerechtigkeit in der DDR – unsere Aufgabe, unsere Erwartung,
4. Der Übergang von einem System der Abschreckung zu einem System der politischen Friedenssicherung,
5. Orientierung und Hilfen zur Entscheidung in Fragen des Wehrdienstes und der vormilitärischen Ausbildung,
6. Aspekte der Friedenserziehung,
7. Kirche des Friedens werden,
8. Auf der Suche nach einer neuen Lebensweise in der bedrohten Schöpfung,
9. Den Menschen dienen – das Leben bewahren,
10. Ökologie und Ökonomie,
11. Energie für die Zukunft
und 12. Der Wert von Information für Umweltbewusstsein und -engagement.29
Schon aus der kursorischen Auflistung der Themenbereiche wird nicht nur deren Relevanz für die Friedliche Revolution ersichtlich (das MfS urteilte, es handle sich um „den aktuellsten komplexen Forderungskatalog hinsichtlich gesellschaftspolitischer Veränderungen in der DDR“30), sondern auch deren ungebrochene Aktualität. Der „aus Sicht der SED-Machthaber subversiveste[sic] Beschlusstext“31 war der zum Thema „Mehr Gerechtigkeit in der DDR – unsere Aufgabe, unsere Erwartung“.
„Mehr Gerechtigkeit in der DDR“
Es handelt sich bei dem Text um die beschlossene Version einer DDR-intrinsischen Perspektive auf das kontrovers diskutierte Basiskonzept der Gerechtigkeit. Hierbei wurden – im Gegensatz zu anderen Ergebnistexten – weniger die philosophischen oder theologischen Grundorientierungen politisch entfaltet, sondern „die Erfahrungen derer, die in der DDR lebten“32, auch ein Resultat des „Zuhörens“, dem praxisorientierten Ansatz, der den gesamten konziliaren Prozess prägte.
Im Gegensatz zu der oft euphemistischen Diktion und floskelartigen Anlage politischer Texte in der DDR ist der Ergebnistext erstaunlich klar und gradlinig. Sätze wie „Es fehlt in der DDR weiterhin an Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit“33, „Viele engagieren sich nicht“34 oder „Es fehlt in der DDR die volle Rechtssicherheit“35 wird man in dieser unmissverständlichen Deutlichkeit in anderen offiziellen Verlautbarung aus der DDR vergeblich suchen. Dabei ist der Text jedoch nicht als einseitige Kritik am Staat formuliert, sondern wägt ab zwischen dem, was (eigentlich) in der DDR gegeben sein sollte (weil es etwa von der Verfassung garantiert wird), und dem, was tatsächlich im Alltag spürbar ist. So ergibt sich in der Situationsanalyse eine „Ja – aber“-Struktur,36 in der auch die Errungenschaften der DDR erwähnt werden, etwa der Umstand, dass „die Befriedigung materieller Grundbedürfnisse für alle gewährleistet“37 sei. Dass die Versammlung die DDR nicht fundamental in Frage stellen will, zeigt sich schon am Titel des Textes: „Mehr Gerechtigkeit in der DDR“, was ja voraussetzt, dass es bereits eine „gewisse Gerechtigkeit“ gibt.38
Bei aller Klarheit der Diktion ist doch auch eine gewisse Vorsicht spürbar. Auf bestimmte „Reizwörter“ wird weitgehend verzichtet. So kommt das Wort „Freiheit“ im dritten Ergebnistext nur zweimal vor, einmal im Kontext der theologischen Begründung („Freiheit unseres Glaubens“39), ein zweites Mal im Zusammenhang mit der Bildungspolitik („Freiheit und Selbstverantwortung der Lehrenden“40), kein einziges Mal dort, wo er im Kontext des gesamten konziliaren Prozesses (und dann auch der Friedlichen Revolution) stets implizit verortet wurde: bei der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensvollzügen. Oft werden (rhetorische) Fragen gestellt statt inhaltsgleiche Thesen zu formulieren. Die Formulierung von Fragen zu strittigen Themen bezeichnete der Theologe Richard Schröder, „Berater“ der Ökumenischen Versammlung, später Professor an der Humboldt-Universität, in der Rückschau als „listig“.41
Tatsächlich wäre es falsch, den Delegierten mangelnde Courage zu unterstellen, eingedenk des Drucks, unter dem gerade auch Kirchenangehörige in der DDR standen.
Aufbau des Textes
Zunächst werden Probleme beschrieben und Erwartungen formuliert, ehe die anstehenden Aufgaben auf unterschiedlichen Ebenen definiert werden: die bzw. der Einzelne, die Gemeinden und die Kirchen werden in die Verantwortung genommen. Schließlich werden offene Fragen und umstrittene Punkte aufgeführt. Vorangestellt wird dem Text unter der Überschrift „Begründung und Aufgabenstellung“ eine kurze theologische Grundlegung, in der die Bedeutung der Gerechtigkeit biblisch begründet („Gottes Gabe und Verheißung“42) und soteriologisch überhöht wird (Reich Gottes als „Vollendung der Gerechtigkeit“43), ohne die grundsätzliche Differenz von theologischem und juristisch-politischem Gerechtigkeitskonzept zu verschleiern: „Gottes Gerechtigkeit ist Maßstab und Perspektive für unser Handeln. Menschliche Gerchtigkeit kann daran gemessen nur vorläufig sein“44).
Problemanalyse
Unter der Überschrift „Erfahrungen und Probleme“ werden nun die aus den empirischen Befunden destillierten Aspekte aufgeführt. Es geht dabei um konkrete wirtschaftliche, politische, rechtliche und soziale Schwierigkeiten, aber auch um das methodische Metaproblem eines autoritativen Systems, in dem die „Staats- und Parteiführung“ den Anspruch erhebt, „zu wissen, was für den einzelnen und die Gesellschaft als Ganzes notwendig und gut ist“45.
Es ist klar, dass hiermit eine Absage an die Führungsrolle der SED unmittelbar verbunden ist. Insoweit wundert es nicht, dass der Gerechtigkeitstext „aus Sicht der SED-Machthaber subversiveste[sic] Beschlusstext“46 der Ökumenischen Versammlung war. Daran schließt sich an, dass die erzwungene Treue zu Staat und Partei Konformismus und Opportunismus hervorbringe,47 die Verantwortungsbereitschaft der Menschen lähme,48 insbesondere ihre individuelle schöpferische Entfaltung verhindere49. Diese Zwangssituation der Menschen im gesellschaftlichen Leben sowie die zunehmenden Belastungen der Arbeitswelt führten zu einer Flucht ins Private,50 wobei die Familie als Modell der favorisierten Lebensform durch die „einseitige Orientierung auf einen selbstbezogenen Lebensstil“51 in die Krise geraten sei – ein Problem, das Ende der 1980er Jahre wohl nicht allein in der DDR diagnostiziert werden konnte und auch nicht allein aufgrund des diktatorischen SED-Regimes bestand. Auch im „Westen“ stieg (und steigt) seitdem die Scheidungsrate und der Anteil Alleinerziehender.
Formulierte Erwartungen
An die Diagnose schließt sich die Therapie an: „Erfordernisse und Erwartungen“. Die Ökumenische Versammlung stellt ihre Forderungen unter Bezugnahme auf internationale Rechtstexte,52 denen die DDR zugestimmt hatte, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 und die „sozialen Menschenrechte“ des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966. Pikanterweise wird der zeitgleich verabschiedete Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der die eher appellative AEMR konkretisiert und – als Vertrag – völkerrechtlich verbindlich macht, nicht explizit erwähnt, obwohl die DDR auch diesen Pakt 1973 unterzeichnet und – mit Vorbehalten und Erklärungen – auch ratifiziert hatte.
Eingefordert wird zunächst eine eher allgemein zu verstehende gesellschaftliche Offenheit – man brauche „Informationen und den freimütigen und ehrlichen Meinungsaustausch“53 sowie „eine Atmosphäre, die den Mut zur Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten fördert“54 –, aber dann auch organisatorische Veränderungen in der Administration (die Errichtung einer
Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1. Juli 1989 wird als „Fortschritt“55 wohlwollend erwähnt), Subsidiarität bei den „Zuständigkeiten auf verschiedenen Ebenen des Staates“56, die Trennung von Staat und Partei,57 eine Reform des Wahlrechts58, dergestalt, dass den Bürgerinnen und Bürgern mehr Beteiligungsmöglichkeiten und echte Alternativen geben werden.
In dem Passus „Dazu brauchen auch sie die ungehinderte Möglichkeit, sich zu versammeln und in selbständigen Vereinigungen zusammenzutun“59, sieht Brown eine Annäherung an die Möglichkeit eines Mehrparteiensystems,60 obwohl dieser Passus nicht unmittelbar im textlichen Zusammenhang mit den Anregungen zur Reform des Wahlrechts steht.
Abschließend erfolgen noch Bemerkungen zu wünschenswerten Veränderungen im Bildungs- und Erziehungswesen61 sowie die Forderung der Möglichkeit zu einer „freien Entfaltung von Kunst und Kultur“62.
Anstehende Aufgaben
Bei den dafür zu bewältigenden Aufgaben wird eine individuelle und eine kollektive Dimension unterschieden: jede einzelne Christin, jeder einzelne Christ, aber auch die Gemeinden und die Kirchen insgesamt sind aufgerufen, die Veränderungen zu initiieren. Zunächst einmal geht es dabei um das genaue Hinschauen, darum, „unser kirchliches und gesellschaftliches Zusammenleben daraufhin zu überprüfen, wo sich ungerechte, unmenschliche und unsoziale Strukturen und Verhaltensweisen finden“63. Hat man die Schwächen erkannt, kann und soll man sich ihrer annehmen und „Anwalt für Menschen sein, die mutlos und hoffnungslos geworden sind, die sich ihres Rechtes beraubt und in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen“64 und damit auch für jene, „die sich für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung einsetzen“65. Hierin liegt eine gewisse Selbstbezüglichkeit kirchlicher Kreise, aber eben auch eine Bestärkung der Basisgruppen und oppositionellen Initiativen, die im Schutz der Kirche wirkten.
Offene Fragen
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den Fragen im Anhang um eine rhetorische Strategie: Man konnte besonders kontroverse Themen in das Papier aufnehmen, ohne sich zu diesen abschließend zu positionieren. Wenn etwa gefragt wird: „Wie können wir zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft kommen?“66, bleibt offen, welche Maßnahmen den Delegierten vorschwebten, was genau diskutiert wurde, zugleich jedoch wird mit der Frage ausgedrückt, dass sich die Versammlung eine „Neubestimmung“ wünscht. Gefragt wird nach der Methode und Ausgestaltung einer weiteren Auseinandersetzung („Wie“, „Womit“, „Welche“), bei gleichzeitiger Feststellung, dass diese Auseinandersetzung nötig ist. Damit wird viel gesagt, ohne sich zu sehr angreifbar zu machen.
Wirkung auf den politischen Prozess der „Wende“
Stephen Brown sieht mit der Ökumenischen Versammlung eine neue Qualität der Gegen-Öffentlichkeit in der DDR realisiert,67 konstatiert jedoch zugleich deren Scheitern: Es fehlte an institutioneller Kontinuität.68 Nach Abschluss der Arbeit mit Übergabe der Texte an die Kirchenvertreter am 30. April 1989 sei der Elan die Versammlung versandet. Mögliche Kandidaten für eine Institutionalisierung erwiesen sich als ungeeignet: das Netzwerk „Konkret für den Frieden“ zu zerrissen und uneins,69 die Kirchenleitung skeptisch gegenüber dem „politischen Aktionismus“ der Basisgruppen70, die sich wiederum gegen eine „'Bevormundung' durch die Kirche“71 verwehrten. Also: Viel Papier, wenig Wirkung? Nein. Die Ökumenischen Versammlung hat durchaus Spuren hinterlassen – in personeller und programmatischer Hinsicht.
Personen
Besonders auffällig im Zusammenhang mit der Wirkung der Ökumenischen Versammlung auf die „Wende“ ist die Tatsache, dass viele Delegierte und Berater nahtlos in politische Funktionen kamen: Christof Ziemer, der Vorsitzende des Präsidiums der Ökumenischen Versammlung, war Berater der Bürgerrechtsbewegung „Gruppe der 20“. Richard Schröder und Markus Meckel, die beide großen Einfluss auf den Text zur Gerechtigkeit hatten, trugen zur Gründung der Sozialdemokratischen Partei in der DDR (SDP) bei.72 Auch andere Gruppen und Parteien wie das Neue Forum, der Demokratische Aufbruch und Demokratie Jetzt wurden von Delegierten und Beratern der Ökumenischen Versammlung gegründet, federführend initiiert bzw. geleitet. Viele von ihnen übernahmen später auch politische Ämter und Mandate, in der letzten DDR-Regierung oder – nach der Wiedervereinigung – auf Landes- oder Bundesebene resp. im Europaparlament. Auch NROs, vor allem sozial-, entwicklungs- und umweltpolitische Netzwerken und Verbände, zehrten ganz konkret von den persönlichen Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Ökumenischen Versammlung.
Programm
Der Text zur Gerechtigkeit enthält in seinen abschließenden Fragen eine Reihe von Konfliktthemen der „Wendezeit“.73 Die Ökumenische Versammlung war selbst eine Oppositionsbewegung, auch, wenn viele das nicht sahen bzw. wollten.74 Die Themen des konziliaren Prozesses fanden nicht nur Eingang in kirchenpolitische Dokumente,75 sondern auch in staatspolitische und juristische. So hat die Ost-CDU in ihren Positionen zu Gegenwart und Zukunft der CDU in der Präambel formuliert, Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung seien ihre politischen Ziele. Der Demokratische Aufbruch übernahm im Entwurf seines Programms vom September 1989 vieles von dem, was die Ökumenische Versammlung debattiert und beschlossen hatte.76 Und auch in der Präambel der Verfassung des Freistaats Sachsen vom 27. Mai 1992 wird die Themen-Trias erwähnt: Man sei „von dem Willen geleitet, der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung zu dienen“, heißt es dort, und habe sich „dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben“. All dies ist Zeugnis von der Wirkung der Ökumenischen Versammlung auf das weitere Geschehen in der Friedlichen Revolution.
1Rendtorff, Trutz (Hg.), Protestantische Revolution? Kirche und Theologie in der DDR. Ekklesiologische Voraussetzungen, politischer Kontext, theologische und historische Kriterien, Göttingen 1993. Deutlich affirmativer: Ueberschär, Ellen, Die Protestantische Revolution in der DDR. Welche Rolle spielte die evangelische Kirche? Vom Sprachraum der Freiheit zum politischen Akteur, 3.10.2019 (URL: https://www.ekd.de/protestantische-revolution-in-der-ddr-ellen-ueberschaer-50178.htm, abgerufen am 2.1.2025).
2Vgl. etwa Richter, Edelbert, Christentum und Demokratie in Deutschland. Beiträge zur geistigen Vorbereitung der Wende in der DDR, Leipzig 1991; Siebenhüner, Andreas, Wegbereiter der Wende. Die Rolle der Kirche in der DDR im Umbruchprozeß, Köln 1991.
3Richter, Hedwig, Die DDR, Paderborn 2009, 78.
4Richter, DDR, 83.
5Zur damaligen Diskussion um die Religionsfreiheit in der DDR vgl. Fischer, Peter, Kirche und Christen in der DDR, Berlin 1978, 91-94.
6So der spätere Bischof von Meißen Otto Spülbeck in seiner Predigt auf dem Katholikentag in Köln am 1. September 1956. Vollständiger Wortlaut der Predigt in: Herder Korrespondenz 11 (1956/57), 8-41.
7Zit. nach Kähler, Christoph, Kirche im Sozialismus, 8.6.2022, in: Staatslexikon online (URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Kirche_im_Sozialismus, abgerufen am 2.1.2025).
8Im Westen Mitte der 1970er Jahre teilweise affirmativ aufgenommen, vgl. Sölle, Dorothee / Klaus Schmidt (Hg.), Christentum und Sozialismus. Vom Dialog zum Bündnis, Stuttgart 1977.
9Vgl. Stegmann, Andreas, Die Kirchen in der DDR. Von der sowjetischen Besatzung bis zur Friedlichen Revolution, München 2021, 77.
10Kähler, Kirche im Sozialismus.
11Evangelische Kirche in Mitteldeutschland – EKM (Hg.), Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Dresden – Magdeburg – Dresden, 1989, 43.
12Kähler, Kirche im Sozialismus.
13De Maizière, Lothar, Die Rolle der Evangelischen Kirche in der DDR im Prozess bis zur Friedlichen Revolution, in: Schwierige Gratwanderung. Nach-Denken über die Rolle der evangelischen Kirche in der DDR 20 Jahre nach der Friedlichen Revolution, hrsg. von Horst Dähn und Joachim Heise, Berlin 2010, 119-135, hier: 129.
14Falcke, Heino, Die unvollendete Befreiung. Die Kirchen, die Umwälzung in der DDR und die Vereinigung Deutschlands, München 1991, 38-39.
15Richter, DDR, 87.
16Für eine detaillierte Chronik der Ereignisse vgl. Justitia et Pax (Hg.), Chronik der Ökumenischen Versammlung, in: Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Die Ergebnisse der Ökumenischen Versammlung von Dresden-Magdeburg und Basel, Leipzig 1990, 151-155.
17Brown, Stephen, Von der Unzufriedenheit zum Widerspruch. Der Konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung als Wegbereiter der friedlichen Revolution in der DDR, Frankfurt a.M. 2010, 64.
18Brown, Unzufriedenheit, 73.
19So Duchrow, zit. nach Brown, Unzufriedenheit, 73.
20Seifert, Katharina, Durch Umkehr zur Wende. Zehn Jahre ökumenische Versammlung in der DDR – eine Bilanz, Leipzig 1999, 37.
21Seifert, Umkehr, 63.
22Vgl. zur Zahl der Eingaben auch Brown, Unzufriedenheit, 202, FN 23.
23Zit. nach Zonker, Norbert, „Systemfrage auf Postkartengröße“. Erinnerung an Christen-Versammlung in der DDR vor 30 Jahren, 28.3.2019 (URL: https://www.domradio.de/artikel/systemfrage-auf-postkartengroesse-erinnerung-christen-versammlung-der-ddr-vor-30-jahren, abgerufen am 2.1.2025).
24Brown, Unzufriedenheit, 208.
25Brown, Unzufriedenheit, 196.
26Brown, Unzufriedenheit, 195.
27Raiser, Konrad, Eine Hoffnung lernt gehen. Zwischenbilanz des konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, in: Ökumenische Rundschau 39 (1990), Nr. 1, 77-94, hier: 83.
28Brown, Unzufriedenheit, 216.
29EKM, Ökumenische Versammlung, 3-4.
30Ueberschär, Protestantische Revolution.
31Zonker, Christen-Versammlung.
32Brown, Unzufriedenheit, 290.
33EKM, Ökumenische Versammlung, 37.
34Ebd.
35Ebd.
36Beispiel: „Frauen sind in der DDR gesetzlich gleichberechtigt. Aber in von Männern geprägten Strukturen können sich sich nicht genügend entfalten und ihren Einfluß zuwenig geltend machen“ (ebd.).
37EKM, Ökumenische Versammlung, 36.
38Man könnte auf die Idee kommen, dass das „Mehr“ im Titel sarkastisch gemeint ist; darauf habe ich aber keine Hinweise finden können.
39EKM, Ökumenische Versammlung, 35.
40EKM, Ökumenische Versammlung, 39.
41Zonker, Christen-Versammlung.
42EKM, Ökumenische Versammlung, 35.
43Ebd.
44Ebd.
45EKM, Ökumenische Versammlung, 36.
46Zonker, Christen-Versammlung.
47EKM, Ökumenische Versammlung, 36.
48EKM, Ökumenische Versammlung, 37.
49EKM, Ökumenische Versammlung, 36.
50EKM, Ökumenische Versammlung, 37.
51EKM, Ökumenische Versammlung, 38.
52Ebd.
53Ebd.
54EKM, Ökumenische Versammlung, 39.
55Ebd.
56Ebd.
57Ebd.
58Ebd.
59EKM, Ökumenische Versammlung, 40.
60Brown, Unzufriedenheit, 292.
61EKM, Ökumenische Versammlung, 39.
62EKM, Ökumenische Versammlung, 40.
63EKM, Ökumenische Versammlung, 41.
64EKM, Ökumenische Versammlung, 42.
65Ebd., 42.
66EKM, Ökumenische Versammlung, 43.
67Brown, Unzufriedenheit, 310.
68Brown, Unzufriedenheit, 311.
69Vgl. Brown, Unzufriedenheit, 311-317.
70Vgl. Brown, Unzufriedenheit, 317-320.
71Brown, Unzufriedenheit, 322.
72Brown, Unzufriedenheit, 293.
73Brown, Unzufriedenheit, 299.
74Brown, Unzufriedenheit, 310.
75In Art. 2 Abs. 6 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 5. Juli 2008 wurde erklärt, dass sie sich „im Vertrauen auf Gottes Verheißung [..] für die Bewahrung der Schöpfung und die Gestaltung des Lebens in der einen Welt in Gerechtigkeit und Frieden“ einsetze.76Richter 1991, 278-284.