Die UN-Klimakonferenz 2026 (COP31) findet vom 9. bis 20. November 2026 in Antalya (Türkei) statt. Wieder wird es darum gehen, wie dem Klimawandel Einhalt geboten werden soll. Und zunehmend auch: ob überhaupt. Dabei wissen wir: Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Und Klimaschutz daher eine Pflicht.
Das Problem mit dem Klimawandel ist weniger, dass es allmählich etwas wärmer wird (zwei, drei oder auch vier Grad – wir merken es ja kaum, ob es nun 21 oder 25 Grad warm ist), sondern, dass durch die steigenden Temperaturen das Klimasystem getriggert wird – mit unabsehbaren und vor allem unumkehrbaren Folgen.
Der Blick auf Rekordtemperaturen allein sieht am eigentlichen Problem vorbei: dass es Änderungen im System geben könnte, mit denen sich das menschliche Leben auf Erden nur schwer in Einklang bringen lässt.
Extremes Wetter (nicht nur Hitzewellen), tiefgreifende soziale Verwerfungen, eingeschränkter Siedlungsraum – all das steht zu befürchten.
Wenn wir die „Permanenz menschlichen Lebens auf Erden“ (Hans Jonas) sichern wollen, sollten wir das Klima schützen.
Das heißt: Uns schützen vor den Folgen des Klimawandels, den wir zu verantworten haben.
Suppe eingebrockt, Suppe auslöffeln.
Eigentlich ganz einfach.
Klimaschutz ist dabei kein Zugeständnis an ein paar nervige Umweltfreunde, sondern ein Menschenrecht. Im Sommer 2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Gutachten, in dem es um die völkerrechtlichen Pflichten der Staaten zum Klimaschutz geht.
Die Frage war, ob Staaten für Klimaschäden durch Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden können.
Die Antwort: Ja, können sie.
Denn: Internationale Klimaschutzverträge wie die UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und das Pariser Klimaübereinkommen verpflichten die Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Der springende Punkt: Bereits aus den internationalen Menschenrechtsverträgen ergeben sich entsprechende Pflichten. Der Schutz der Umwelt ist Grundvoraussetzung für die Ausübung der Menschenrechte. Das IGH-Gutachten erkennt das Recht auf eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht an.
Es gibt also ein Menschenrecht auf Klimaschutz. Zumindest wird so etwas in dem – politisch schwergewichtigen, völkerrechtlich aber nicht bindenden – Gutachten des IGH postuliert.
Also: Die Sache ist klar.
Jetzt muss gehandelt werden.
Mitigation, Adaptation, Grenzwerte, Entwicklungspfade – je konkreter die Beschlüsse, desto besser. Und dass das alles erstmal Geld kostet und die Länder des globalen Südens hier unsere Unterstützung brauchen, ist auch klar.
Klimaschutz ist teuer.
Kein Klimaschutz ist unbezahlbar.